Firma Firmengeschichte Der Entwickler • Bisherige Entwicklungen Die erste Lösung: Die Lüftungsglasleiste   Als erste ins das Fenster integrierte Lüftungs-Lösung entwickelte Heinz Becks die sog. "Lüftungsglasleiste", die sofort zum Europa-Patent angemeldet wurde. Hierbei handelte es ich um eine verdeckt liegende Luftführung über den Glas- und Beschlagfalz und über nicht sichtbare Entwässerungsfräsungen nach außen, wobei der Luftstrom über einen Schieber in der Glasleiste geregelt werden konnte. In geschlossenem Zustand wurde der damals nach DIN 18055 geforderte Fugendurchgangswert (a-Wert) von 1,0 nicht überschritten. Die von Becks entwickelte Lüftungsglasleiste stellte insofern ein Novum dar, dass sie das erste Lüftungssystem war, das die äußere Ansicht der Fenster nicht veränderte und somit auch denkmalpflegerische Anforderungen vollständig erfüllt werden konnten. Der Lüftungsblendrahmen Aufgrund von zunehmenden Problemen mit auftretenden Feuchte- und Schimmelschäden wurden von der Wohnungswirtschaft sog. "Zwangslüftungen" gefordert. Um diesem neuen, verschärften Anforderungsprofil gerecht zu werden und gleichzeitig den Lüftungsweg zu vereinfachen, entwickelte Becks den Lüftungsblendrahmen, wodurch der zusätzliche Lüftungsweg über den Glasfalz und die Lüftungsglasleiste nicht mehr erforderlich war. Das besondere am Lüftungsblendrahmen war eine separate Luftführungskammer neben der vorhandenen Verstärkungskammer. Durch geschickt angelegte Fräsungen konnte über diese Kammer die Mitteldichtung ohne Unterbrechung umgangen werden. Der Luftransport ins Rauminnere erfolgte über weitere Fräsungen im Flügelüberschlag. Durch integrierte "Schalldämm-Kissen" konnten jetzt Fenster bis zur Schallschutzklasse 4 (42 dB) gefertigt werden. Auch bei diesem System wurde nicht in die optische äußere Gestaltung der Fenster eingegriffen, was wiederum den Anforderungen des Denkmalschutzes entgegenkam.  Der Lüftungsblendrahmen (Quelle: KBE) Die Lüftungsglasleiste (Quelle: Brügmann) Die REGEL-air® Fensterlüfter Im Entwurf der neuen DIN EN 12207 im Jahr 1998 wurde der a-Wert von ursprünglich 1,0 auf einen Wert von unter 0,5 mehr als halbiert. Dieses neue Anforderungsprofil machte ein völliges Umdenken im Bereich der Fensterlüftung erforderlich. Um dieser neuerlich verschärften Anforderung gerecht zu werden, wurde der REGEL-air® Fensterfalz-Lüfter entwickelt: Für dieses vollständig neu zu entwickelnde Lüftungssystem wurde zunächst ein besonders anspruchsvolles "Pflichtenheft" zusammengestellt, das auch heute noch -weit mehr als 10 Jahre später- noch weitestgehend Gültigkeit besitzt: Zunächst wurden auf der Basis des Pflichtenheftes Fensterfalz-Lüfter für Kunststoff-Fenster (System Anschlagdichtung und Mitteldichtung) entwickelt, nachfolgend auch Fensterfalz- Lüfter für Holzfenster. Sowohl für den werksseitigen Einbau als auch die Nachrüstung bereits eingebauter Fenster. REGEL-air® Überschlags-Lüfter Im Rahmen der Novellierung der Lüftungsnorm DIN 1946-6 wurde dann u.a. ein erhöhter Luftvolumenstrom über Außenluftdurchlässe (ALD´s) für bewohnte Gebäude für die Basislüftung gefordert, und zwar ohne Öffnen der Fenster. Um sowohl dem bisherigen, selbstauferlegten  Anforderungsprofil an Fensterlüfter treu zu bleiben als auch gleichzeitig der Forderung nach einem erhöhten Luftvolumenstrom gerecht zu werden, wurde der manuell regelbare REGEL-air® Überschlags-Lüfter  als Ergänzung zum selbstregelnden REGEL- air® Fensterfalz-Lüfter entwickelt. Die Kombination: Das Komfort-Lüftungssystem REGEL-air® “PLUS” Während der REGEL-air® Fensterfalz-Lüfter mit seiner automatischen Windduckregelung für den Feuchteschutz sorgt, liefert der REGEL-air® Überschlags-Lüfter mit seiner manuellen stufenlosen Volumenstrom-Regelung ohne Öffnen der Fenster ein "PLUS" an Lüftungsleistung bis hin zur Nennlüftung - das neue Lüftungssystem REGEL-air® “PLUS”! Die neueste Entwicklung: Der REGEL-air® Fensterlüfter RF Die neueste Produktentwicklung, der REGEL-air® Fensterfalzlüfter RF ist auch für den vertikalen Einbau im Blendrahmenfalz geeignet. Ermöglicht wird der vertikale Einbau des Typs RF durch eine spezielle Rückstellfeder RF, die in die Lüftungsklappe einsetzbar ist und im senkrechten Betrieb für eine rasche Wiederfreigabe des Strömungsweges sorgt. Das erste REGEL-air®- Pflichtenheft Die Lüftungseinrichtung soll das Fenster weder außen noch innen optisch verändern. Anforderungen des Denkmalschutzes müssen erfüllbar werden. In Fenstern mit Oberlichtern, z.B. mit Stich- oder Rundbogen, muss die Lüftungseinrichtung auch in darunter liegenden Kämpfern einbaubar sein. Lüftungsöffnungen dürfen beim geschlossenen Fenster nicht sichtbar sein. Sie müssen  jedoch einsehbar und leicht zu reinigen sein. Die Luftführung soll beim Eintritt in den Wohnbereich zur Decke gerichtet sein. Der Lüfterboden darf keine schmutzanfälligen Querstege aufweisen. Er muss glatt sein. Luftführung über Fräsungen durch nicht zugängliche Profil-Hohlkammern werden aus hygienischer Sicht wegen Verschmutzungs- und Verkeimungsgefahr von vornherein ausgeschlossen. Es muss gewährleistet sein, dass Fenster optisch und funktionell wieder in den Urzustand versetzt werden können, wenn später Lüftungseinrichtungen mit Wärmerückgewinnung oder Klimaanlagen vorgesehen werden. Die automatische Winddruckregelung soll in 2 Stufen unterhalb 50 Pa erfolgen. Die Leistung des Lüfters muss der prEN 13141-1 (heute DIN EN 13141-1) entsprechen. Die Referenzluftdurchlässigkeit darf nach DIN EN 12207 (Punkt 4.4 Klassifizierung) bezogen auf die Gesamtfläche, bei 100 Pa Druckdifferenz den Wert von 9 m³/hm² (Klasse 3) nicht überschreiten. Die Schlagregendichtheit muss entsprechend der DIN EN 12208 bis 600 Pa gewährleistet sein. Die Luftschalldämmung soll bis Schallschutzklasse 4 (42 dB) gewährleistet sein. 1. REGEL-air® Fensterfalz-Lüfter K Selbstregelnder Fensterfalz-Lüfter mit automatischer, 2-stufiger Volumenstromregelung für Kunststoff-Fenster (System Anschlagdichtung (Bild); auch für Mitteldichtungssysteme erhältlich) © 2012 • REGEL-air® Becks GmbH & Co. KG    IMPRESSUM   •  HAFTUNGSAUSSCHLUSS      KONTAKT     SITEMAP