Informationen zur Gebäudelüftung
•
Das Problem Wohnungslüftung
•
Die Folgen unzureichender Lüftung
•
Die Lüftungsarten nach DIN 1946-6
Überforderte Wohnungsnutzer
bei der Wohnraumlüftung -
Häufige Ursachen sind:
•
Abwesenheit von Zuhause
•
Angst vor Kälte & Energieverlusten
•
Wind & Regen
•
Lärm
•
Sicherheitsbedürfnis
Die Folgen
unzureichender Lüftung
•
Erhöhte Luftfeuchtigkeit in der
Wohnung mit Schimmelpilzbildung
•
Verminderte Schadstoff-Abfuhr
•
Sauerstoffmangel
•
Gesundheitliche
Beeinträchtigungen
•
Schädigung der Bausubstanz
Die einfache Antwort auf die Lüftungsanforderungen nach DIN 1946-6 und EnEV:
REGEL-air® Fenster-Lüfter !
Die Stoßlüftung wurde längst und mit großem Erfolg durch anforderungsgerecht reagierende
REGEL-air®-Fensterfalz-Lüfter zur Feuchteregulierung abgelöst.
REGEL-air®-Fensterfalz-Lüfter sorgen hier benutzerunabhängig durch ihre auf Winddruck
reagierende, selbstregelnde Lüftung für einen konstanten und ausgeglichenen Volumenstrom.
REGEL-air®-Fensterfalz-Lüfter garantieren geregelte Frischluft in jeder Wohnung, bei jeder
Witterungslage und zu jeder Tages- und Nachtzeit. Bei vorhandenen Schachtlüftungen und Abluftanlagen wirken sie
unterstützend als zuverlässiges, nicht sichtbares Zuluftaggregat. Ebenso bei der Verbrennungsluftversorgung.
Das neuartige REGEL-air® “PLUS“-Lüftungssystem (bestehend aus REGEL-air®-Fensterfalz-Lüftern und dem
REGEL-air®-Überschlags-Lüfter) erfüllt nach DIN 1946-6 alle erweiterten Lüftungs-Anforderungen bis hin zur
Nennlüftung. Ebenso den geforderten Mindestluftwechsel nach EnEV.
Und das ohne Öffnen der Fenster!
Mit REGEL-air® gewinnen Fenster einen neuen Stellenwert. Neben den funktionalen Aufgaben wie Wärmedämmung,
Schlagregendichtheit, Schallschutz und Einbruchschutz können sie jetzt auch noch einen wichtigen Beitrag zu einer
energiesparenden und nutzerunabhängigen Feuchteschutz-Lüftung zur Verhinderung von Bau- und Schimmelschäden
leisten.
Problem Wohnungslüftung
Eine funktionierende Wohnungslüftung ist die zwingende Voraus-
setzung für ein gesundes Raumklima. Über das richtige, energie-
sparende und vor allem praxisgerechte Lüften herrscht jedoch
nach wie vor große Unsicherheit. Es besteht erheblicher Erklä-
rungsbedarf.
Die Lüftung zum Feuchteschutz soll unsere Wohnungen, möglichst
ohne Einfluss von Bewohnern und Wetter, mit soviel Frischluft
versorgen, dass Raum- und Wandfeuchte automatisch reguliert
wird, Schimmelpilzbildungen verhindert und Schadstoffe
kontinuierlich abgeführt werden.
Manueller Mindestluftwechsel - aber wie?
Der nach geltenden Normen und EnEV erforderliche Mindest-
luftwechsel soll, im Hinblick auf die Dichtheit heutiger Gebäude,
durch „mehrmaliges kurzzeitiges Stoßlüften“ (drei- bis fünfmal
täglich) über weit geöffnete Fenster realisiert werden.
Der 3. Bauschadensbericht der
Bundesregierung beweist leider
deutlich, dass diese
gutgemeinten Vorschläge ins
Leere zielen, weil sie einfach
praxisfremd sind. Es ist
niemandem zuzumuten,
mehrmals täglich alle
Fensterbänke von Blumen und
Ähnlichem frei zu räumen, um die
geforderte „Stoßlüftung über weit geöffnete Fensterflügel“
durchzuführen. Nicht selten halten auch Wind und Regen davon
ab, diese „Stoßlüftung“ zu realisieren.
Eine Maßnahme, mit der -bei einer berufsbedingten, täglichen
Abwesenheit- ohnehin nur maximal ein zweimaliger,
kompletter Luftwechsel pro Tag möglich wäre.
Wohnungslüftung nach DIN
Man unterscheidet nach DIN 1946-6:2009-05 zwischen:
Feuchteschutz-Lüftung (früher Feinlüftung)
Nutzerunabhängiger Mindestluftwechsel zur Vermeidung von Feuchte- und Schimmelschäden
Reduzierter Lüftung (früher Mindestlüftung)
Lüftung bei teilweiser Abwesenheit der Nutzer
Nennlüftung (früher Grundlüftung)
Notwendige Lüftung bei Anwesenheit der Nutzer
Intensivlüftung (früher Bedarfslüftung)
Zeitweilig erforderliche Lüftung mit erhöhtem Volumenstrom zum Abbau von Lastspitzen
© 2012 • REGEL-air® Becks GmbH & Co. KG
IMPRESSUM • HAFTUNGSAUSSCHLUSS • KONTAKT • SITEMAP