Informationen zur Gebäudelüftung Das Problem Wohnungslüftung Die Folgen unzureichender Lüftung Die Lüftungsarten nach DIN 1946-6 Überforderte Wohnungsnutzer bei der Wohnraumlüftung - Häufige Ursachen sind: Abwesenheit von Zuhause Angst vor Kälte & Energieverlusten Wind & Regen Lärm Sicherheitsbedürfnis Die Folgen unzureichender Lüftung Erhöhte Luftfeuchtigkeit in der Wohnung mit Schimmelpilzbildung Verminderte Schadstoff-Abfuhr Sauerstoffmangel Gesundheitliche Beeinträchtigungen Schädigung der Bausubstanz Die einfache Antwort auf die Lüftungsanforderungen nach DIN 1946-6 und EnEV: REGEL-air® Fenster-Lüfter !  Die Stoßlüftung wurde längst und mit großem Erfolg durch anforderungsgerecht reagierende REGEL-air®-Fensterfalz-Lüfter zur Feuchteregulierung abgelöst. REGEL-air®-Fensterfalz-Lüfter sorgen hier benutzerunabhängig durch ihre auf Winddruck reagierende, selbstregelnde Lüftung für einen konstanten und ausgeglichenen Volumenstrom.  REGEL-air®-Fensterfalz-Lüfter garantieren geregelte Frischluft in jeder Wohnung, bei jeder Witterungslage und zu jeder Tages- und Nachtzeit. Bei vorhandenen Schachtlüftungen und Abluftanlagen wirken sie unterstützend als zuverlässiges, nicht sichtbares Zuluftaggregat. Ebenso bei der Verbrennungsluftversorgung. Das neuartige REGEL-air® “PLUS“-Lüftungssystem (bestehend aus  REGEL-air®-Fensterfalz-Lüftern und dem REGEL-air®-Überschlags-Lüfter) erfüllt nach DIN 1946-6 alle erweiterten Lüftungs-Anforderungen bis hin zur Nennlüftung. Ebenso den geforderten Mindestluftwechsel nach EnEV. Und das ohne Öffnen der Fenster! Mit REGEL-air® gewinnen Fenster einen neuen Stellenwert. Neben den funktionalen Aufgaben wie Wärmedämmung, Schlagregendichtheit, Schallschutz und Einbruchschutz können sie jetzt auch noch einen wichtigen Beitrag zu einer energiesparenden und nutzerunabhängigen Feuchteschutz-Lüftung zur Verhinderung von Bau- und Schimmelschäden leisten. Problem Wohnungslüftung Eine funktionierende Wohnungslüftung ist die zwingende Voraus- setzung für ein gesundes Raumklima. Über das richtige, energie- sparende und vor allem praxisgerechte Lüften herrscht jedoch nach wie vor große Unsicherheit. Es besteht erheblicher Erklä- rungsbedarf. Die Lüftung zum Feuchteschutz soll unsere Wohnungen, möglichst ohne Einfluss von Bewohnern und Wetter, mit soviel Frischluft versorgen, dass Raum- und Wandfeuchte automatisch reguliert wird, Schimmelpilzbildungen verhindert und Schadstoffe kontinuierlich abgeführt werden. Manueller Mindestluftwechsel - aber wie? Der nach geltenden Normen und EnEV erforderliche Mindest- luftwechsel soll, im Hinblick auf die Dichtheit heutiger Gebäude, durch „mehrmaliges kurzzeitiges Stoßlüften“ (drei- bis fünfmal täglich) über weit geöffnete Fenster realisiert werden. Der 3. Bauschadensbericht der Bundesregierung beweist leider deutlich, dass diese gutgemeinten Vorschläge ins Leere zielen, weil sie einfach praxisfremd sind. Es ist niemandem zuzumuten, mehrmals täglich alle Fensterbänke von Blumen und Ähnlichem frei zu räumen, um die geforderte „Stoßlüftung über weit geöffnete Fensterflügel“ durchzuführen. Nicht selten halten auch Wind und Regen davon ab, diese „Stoßlüftung“ zu realisieren. Eine Maßnahme, mit der -bei einer berufsbedingten, täglichen Abwesenheit- ohnehin nur maximal ein zweimaliger, kompletter Luftwechsel pro Tag möglich wäre. Wohnungslüftung nach DIN  Man unterscheidet nach DIN 1946-6:2009-05 zwischen: Feuchteschutz-Lüftung (früher Feinlüftung)  Nutzerunabhängiger Mindestluftwechsel zur Vermeidung von Feuchte- und Schimmelschäden   Reduzierter Lüftung (früher Mindestlüftung) Lüftung bei teilweiser Abwesenheit der Nutzer Nennlüftung (früher Grundlüftung) Notwendige Lüftung bei Anwesenheit der Nutzer Intensivlüftung (früher Bedarfslüftung) Zeitweilig erforderliche Lüftung mit erhöhtem Volumenstrom zum Abbau von Lastspitzen © 2012 • REGEL-air® Becks GmbH & Co. KG    IMPRESSUM   •  HAFTUNGSAUSSCHLUSS      KONTAKT     SITEMAP